03 October 2013

Gesellschaften, die in Mauritius eingetragen werden können

Der Standort Mauritius bietet viele hervorragende Vorteile, wie zum Beispiel ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld, eine gute Infrastruktur und gut ausgebildete, mehrsprachige Arbeitskräfte. Das Fehlen einer Devisenkontrolle und gesetzlicher Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, eine zeitgemäße Gesetzgebung zur globalen Geschäftsinfrastruktur und ein seriöses Bankensystem machen Mauritius zu einem höchst attraktiven und freundlichen Investitionsstandort.

Es gibt zwei Kategorien von Gesellschaften, die in Mauritius eingetragen werden können:
Kategorie 1 Global Business Company (GBC 1) und Kategorie 2 Global Business Company (GBC 2).

Kategorie 1 Global Business Company (GBC 1) 

Nach dem Financial Services Act 2007 und Companies Act 2001 ist ein GBC 1 ein Unternehmen mit einer gültigen "Global Business Lizenz", das mit Billigung des Financial Services Act 2007 weiterhin eine anerkannte, qualifizierte, globale Geschäftstätigkeit außerhalb von Mauritius ausübt. Wenn es darum geht, sich die Vorteile der mauritischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch eine Qualifizierung für den Steuerwohnsitz auf Mauritius zu Nutze zu machen, wird eine Firma normalerweise als Niederlassung einer Auslandsgesellschaft eingetragen, von einer GBC 2 in eine GBC 1 umgewandelt oder als GBC 1 einer anderen Gerichtsbarkeit fortgeführt.

Unternehmen mit folgenden Tätigkeitsbereichen können sich für eine GBC 1 Lizenz qualifizieren: 

Vermögensverwaltung 
Beratungsdienstleistungen 
Arbeitsvermittlungs- und Beratungsdienstleistungen 
Finanzdienstleistungen 
Kapitalmanagement 
Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik 
Versicherungen 
Lizensierung und Franchising 
Logistik und/oder Marketing 
Operative Firmensitze 
Rentenfonds 
Schifffahrt und Ship Management Handel 
Auch andere qualifizierte globale Geschäftstätigkeiten können von der Finanzservice-Kommission genehmigt werden

Kategorie 2 Global Business Company (GBC 2) 

Gemäß dem Financial Services Act 2007 kann eine GBC 2 mithilfe der Financial Services Commission auch in Mauritius gegründet werden und ihre Geschäftstätigkeit mit Personen ausführen, die alle außerhalb Mauritius wohnhaft sind. Eine GBC 2 hat ihren Steuerwohnsitz nicht in Mauritius und ist daher von der Steuer befreit. Eine GBC 2 A ist nicht berechtigt aus dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu profitieren und unterliegt keiner Berichterstattungspflicht in Mauritius.

Die folgenden Geschäftstätigkeiten qualifizieren für eine GBC 2 Lizenz: 

Internationaler Handel 
Beratung / Fachdienstleistungen 
Schifffahrt und Ship Management 
Fakturierung 
Arbeitsvermittlungs- und Beratungsdienstleistungen 
Auch andere qualifizierte globale Geschäftstätigkeiten können von der Financial Services Commission genehmigt werden.

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